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Coloprint Techfilms

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22-06-09
Neue Folie für Ausweis-Unikate
METALLPLÄTTCHEN GEGEN u. a. "Neue Folie für Ausweis-Unikate– Neue F... mehr

22-01-09
Folien für chemisch belastete Kunststoffkarten
Folien für u. a. "Folien für chemisch belastete Kunststo... mehr

Impressum

Coloprint tech-films GmbH & Co.KG
Rudolf-Diesel-Straße 4
D-67227 Frankenthal

Postfach 1165
67201 Frankenthal

Telefon (06233) 872-400
Telefax (06233) 872-449
e-Mail: info(at)tech-films.de

Geschäftsführer:
Bert Schattschneider
Serge Scherer

Sitz: Frankenthal/ Pfalz,
Amtsgericht Ludwigshafen, HRA 21498,
Komplementärin: CMC Klebetechnik GmbH,
Sitz: Frankenthal, Amtsgericht
Frankenthal HRB 21733
USt-IdNr.: DE121280539

Disclaimer

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Urheberrecht
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Quelle: Disclaimer von Sören Siebert - Anwalt Internet

Unsere AGBs

Unsere AGBs

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Coloprint tech-films GmbH & Co. KG, Rudolf-Diesel-Straße 4, 67227 Frankenthal, Tel.: 06233-872400, Fax: 06233-872449, Email: info(at)tech-films.de

 1. Allgemeines

Diese Bedingungen sind Bestandteil unserer Angebote und Verträge über Lieferungen und Leistungen auch in laufender und künftiger Geschäftsverbindung. Wir verkaufen nur aufgrund nachstehender Bedingungen. Diese gelten auch dann ausschließlich, falls ihnen Kundenbedingungen entgegenstehen.

Alle Aufträge bedürfen zu Ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

Wir sind berechtigt, im Rahmen der vertraglichen Beziehungen die firmen- und personenbezogenen Daten des Kunden zu verwerten und zu speichern.

Angaben über Eigenschaften der Ware erfolgen nach bestem Wissen, jedoch ohne den Willen, dafür besonders einzustehen.

 

2. Angebote

Alle Angebote sind freibleibend. Bei Annahme von Aufträgen setzen wir die Kreditwürdigkeit des Kunden voraus und behalten uns im Einzelfall vor, die Annahme der Bestellung des Kunden von der Stellung einer Bankbürgschaft, oder einer Liquiditätszusage der Hausbank in Höhe der voraussichtlichen Rechnungsforderung abhängig zu machen.

Wird die mangelnde Kreditwürdigkeit erst nach Vertragsabschluss bekannt, können wir nach Rücksprache mit dem Kunden vom Vertrag zurücktreten oder sofortige Zahlung in bar verlangen. Uns steht das Recht zu, Sicherstellung innerhalb einer Woche vom Kunden zu verlangen. Der Nachweis der mangelnden Kreditwürdigkeit gilt durch die Auskunft einer Auskunftei oder Bank als erbracht, ohne dass die Vorlage der Auskunft vom Kunden gefordert werden kann.

Wir sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn eine wesentliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden eintritt, insbesondere, wenn gegen ihn Pfändungen oder sonstige Zwangsvollstreckungsmaßnahmen erfolgen oder wenn ein gerichtliches oder außergerichtliches Insolvenzverfahren eröffnet wird.

 

3. Zahlungen

Die von uns gelieferte Ware ist sofort, spätestens innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum zu bezahlen. Die Zahlung kann per Überweisungsauftrag, Scheck- oder Barzahlung erfolgen. Wechsel werden nicht akzeptiert.

 

4. Eigentumsvorbehalt

Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung des Preises und Tilgung aller aus der Geschäftsverbindung bestehenden und noch entstehenden Forderungen als Vorbehaltsware unser Eigentum. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir zur Rücknahme der Vorbehaltsware nach Mahnung berechtigt und der Kunde zur Herausgabe verpflichtet.

Wird Vorbehaltsware vom Kunden zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für uns, ohne dass wir hieraus verpflichtet werden. Die neue Sache wird unser Eigentum. Bei Verarbeitung zusammen mit nicht uns gehörender Ware erwerben wir Miteigentum an der Sache nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verarbeitung. Wird Vorbehaltsware mit nicht uns gehörender Ware gem. §§947, 948 BGB verbunden, vermischt oder vermengt, so werden wir Miteigentümer entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Erwirbt der Kunde durch Verbindung, Vermischung oder Vermengung Alleineigentum, so überträgt er schon jetzt an uns Miteigentum nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verbindung, Vermischung oder Vermengung. Der Kunde hat in diesen Fällen die in unserem Eigentum oder Miteigentum stehende Sache, die ebenfalls als Vorbehaltsware im Sinne der nachfolgenden Bestimmungen gilt, unentgeltlich zu verwahren.

Wird Vorbehaltsware vom Kunden allein oder zusammen mit uns gehörender Ware veräußert, so tritt der Kunde schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest ab. Wir nehmen die Abtretung an. Wenn die weiterveräußerte Vorbehaltsware in unserem Miteigentum steht, so erstreckt sich die Abtretung der Forderung auf den Betrag, der unserem Anteilswert am Miteigentum entspricht.

Wird Vorbehaltsware vom Kunden als wesentlicher Bestandteil in das Grundstück eines Dritten eingebaut, so tritt der Kunde schon jetzt die gegen den Dritten oder gegen den, den es angeht, entstehenden Forderungen auf Vergütung in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten einschließlich eines solchen auf Einräumung einer Sicherheitshypothek mit Rang vor dem Rest ab. Wir nehmen die Abtretung an.

Wird Vorbehaltsware vom Kunden als wesentlicher Bestandteil in sein Grundstück eingebaut, so tritt er schon jetzt die aus der gewerbsmäßigen Veräußerung des Grundstücks oder von Grundstücksrechten entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und mit Rang vor dem Rest ab.

Der Kunde ist zur Weiterveräußerung, zur Verwendung oder zum Einbau der Vorbehaltsware nur im üblichen, ordnungsgemäßen Geschäftsgang und nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass die Forderungen im Sinne der Abs. 3, 4 und 5 auf uns tatsächlich übergehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere der Verpfändung oder Sicherungsübereignung, ist der Kunde nicht berechtigt.

Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die abgetretenen Forderungen hat der Kunde uns unverzüglich unter Angabe der für den Widerspruch notwendigen Informationen zu unterrichten.

Mit Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens erlöschen das Recht zur Weiterveräußerung, zur Verwendung oder zum Einbau der Vorbehaltsware und die Ermächtigung zum Einzug der abgetretenen Forderungen. Bei einem Scheckprotest erlischt die Einzugsermächtigung ebenfalls.

Übersteigt der Wert der eingeräumten Sicherheiten die Forderungen nicht nur vorübergehend um mehr als 20%, so sind wir insoweit zur Rückübertragung oder Freigabe nach unserer Wahl verpflichtet. Mit Tilgung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung gehen das Eigentum an der Vorbehaltsware und die abgetretenen Forderungen auf den Kunden über.

 

5. Mängelgewährleistung, Haftung

Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach dem Erhalt zu untersuchen, sofern dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist und dem Verkäufer einen Mangel unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 14 Tagen schriftlich zu rügen. Die Frist beginnt mit dem Eingangstag der Ware beim Kunden. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung, spätestens innerhalb von 14 Tagen danach, schriftlich zu rügen. Maßgebend ist jeweils der Zugang der schriftlichen Rüge bei uns. § 377 HGB bleibt unberührt.

Geht die Ware an Dritte oder ins Ausland, so haben Prüfung und Abnahme am Versandort zu erfolgen; sie gilt als genehmigt, sobald sie den Lagerplatz verlassen hat. Erfolgt Abnahme durch den Kunden oder seine Beauftragten, sind spätere Beanstandungen ausgeschlossen.

Wir können keine Gewähr für die Eignung unserer Erzeugnisse für den vom Kunden beabsichtigten Verwendungszweck übernehmen. Eine Bezugnahme auf nationale und internationale Normen beinhaltet nur die Normgerechtigkeit des Erzeugnisses und begründet keine Zusicherung durch uns. Die von uns herausgegebenen Gebrauchsanweisungen, Empfehlungen, sowie etwa gemachte Anwendungsvorschläge, werden nach bestem Wissen aufgrund der Erfahrungen in der Praxis gegeben. Sie sind jedoch nicht verbindlich und befreien den Kunden nicht von eigenen Versuchen oder Prüfungen. Der Kunde kann aus unseren Gebrauchsanweisungen, Empfehlungen oder Vorschlägen keine Haftung für Schäden oder Nachteile, auch in Bezug auf etwaige Schutzrechte Dritter, gegen uns herleiten.

Bei farbigem Material gelten geringfügige farbliche Abweichungen nicht als Mängel. Ein Ausschuss von ca. 3% bei Druckaufträgen ist handelsüblich und berechtigt nicht zur Mängelrüge.

Der Kunde ist verpflichtet, die Lieferung anzunehmen und bis zur Durchführung der Gewährleistung die Ware ordnungsgemäß aufzubewahren, ohne hierfür Kosten zu berechnen. Gibt der Kunde uns keine Gelegenheit, uns vom Mangel zu überzeugen, stellt er insbesondere auf Verlangen die beanstandete Ware oder Proben davon nicht unverzüglich zur Verfügung, entfallen alle Mängelansprüche.

Bei berechtigter Mängelrüge sind wir unter Ausschluss von Schadensersatzleistungen nur zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung -im kaufmännischen Geschäftsverkehr nach eigener Wahl- verpflichtet. Schlägt die Nachbesserung auch nach dem 3. Versuch fehl, kann der Kunde Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

Leistungs- und Erfüllungsort für sämtliche Gewährleistungsansprüche ist unsere Betriebsstätte. Kaufmannskunden haben die Versandkosten zur Durchführung der Nachbesserung zu tragen.

Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.

Ist der Kunde Kaufmann, so verjähren sämtliche Gewährleistungsansprüche ein Jahr nach Gefahrübergang.

 

6. Sonderanfertigungen/Druckaufträge

Bei Sonderanfertigungen, insbesondere bei Bestellungen von bedruckten Artikeln, trägt der Kunde die Verantwortung dafür, dass ihm die rechtliche Befugnis zur Vervielfältigung der bestellten Druckausführung zusteht.

Bei Sonderanfertigungen und bei Druckaufträgen sind uns fabrikationsbedingte Mehr- oder Mindermengen bis zu 8% gestattet.

 

7. Lieferung, Lieferfristen

Erfüllungsort  für die Lieferung ist unser Werk. Nach Bereitstellung und Absenden der Meldung über die Versandbereitschaft der Ware geht die Gefahr auf den Kunden über. Für die Einhaltung vereinbarter Lieferfristen übernehmen wir keine Gewähr. Vereinbarte Lieferfristen gelten als ungefähr und unter Kaufleuten vorbehaltlich richtiger sowie rechtzeitiger Selbstbelieferung. Lieferfristen verlängern sich bei Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, die wir nicht zu vertreten haben, und zwar auch dann, wenn sie in unserem Werk oder bei einem Unterlieferanten eingetreten sind, um die Zeit der Dauer des Hindernisses. Insbesondere kommen in Frage: Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe und Verzögerung der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe bei uns oder unseren Lieferanten, behördlichen Maßnahmen oder höherer Gewalt.

Ist die Lieferung auf absehbare Zeit nicht möglich, ohne dass dies von uns zu vertreten ist, haben wir das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.

Bei Überschreitung von Lieferfristen ist der Besteller zum Rücktritt vom Vertrag nur berechtigt, wenn die Lieferung auch innerhalb einer vom Kunden schriftlich gesetzten Nachfrist von 14 Tagen seit Zugang der Nachfristsetzung nicht erfolgt. Der Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung ist ausgeschlossen.

Holt der Kunde trotz Benachrichtigung über die Versandbereitschaft der Ware nicht am Erfüllungsort binnen 14 Tagen ab oder übernimmt er sie nicht bei vereinbarter Lieferung, so können wir Ersatz des uns entstehenden Schadens verlangen und eine vorläufige Rechnung erstellen. Mit Eintritt des Annahmeverzuges geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Kunden über; er trägt die Lagerkosten und die Gefahr der Lagerung.

 

8. Preisstellung, Preisanpassung

Unsere Preise verstehen sich, sofern nicht anders vereinbart, ab Werk oder Lager, ausschließlich Verpackung. Wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist, erfolgt der Versand auf Gefahr des Kunden; Verpackung wird besonders berechnet und nicht zurückgenommen.

Kostensteigerungen, die wir nicht zu vertreten haben, insbesondere allgemeine Erhöhungen von Arbeits- oder Materialkosten, berechtigen uns zu einer angemessenen Preiserhöhung, wenn die Lieferung mindestens 4 Wochen nach Vertragsschluss erfolgen soll, sowie bei Dauerschuldverhältnissen.

 

9. Versand

Der Versand unserer Erzeugnisse erfolgt in jedem Fall auf Gefahr des Käufers. Art und Weg des Versandes wird, wenn nicht anders schriftlich vereinbart, von uns festgelegt.

 

10. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

Erfüllungsort für die Zahlung des Preises, sowie für sonstige Leistungen und alle übrigen sich aus dem Geschäft ergebenden Rechte und Pflichten ist der Sitz unserer Gesellschaft in D-67227 Frankenthal/Pfalz.

Für alle sich aus dem Geschäftsverkehr mittelbar und unmittelbar ergebenden Streitigkeiten -auch die Gültigkeit abgeschlossener Verträge betreffend- gilt D-67227 Frankenthal/Pfalz als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.

Die Rechtsbeziehungen zu unseren Kunden unterliegen ausschließlich deutschem Recht, insbesondere dem BGB und dem HGB (Bürgerliches Gesetzbuch und Handelsgesetzbuch) unter Ausschluß des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den Internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (UN Kaufrecht).

 

11. Schlussbestimmungen

Sollte eine oder mehrere dieser Bestimmungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Die Vertragspartner verpflichten sich für diesen Fall, eine Ersatzregelung zu treffen, die dem gewollten Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.

 

Stand: 03/2006